aktuell Meldung 2020-12-10 - Schützengau Ottobeuren

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Meldungen
10.12.2020 - Quelle: www.bssb.de

Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes („November- und Dezemberhilfe")
  • Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.
  • Die Anträge können über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden: hier.
    • Der Antrag muss grundsätzlich elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte).
    • Solo-Selbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat. Als Soloselbständige gelten nach den diesbezüglichen Vollzugshinweisen Antragsteller, die keine Mitarbeiter beschäftigen.
    • D.h., dass Schützenvereine, die keine Mitarbeiter beschäftigen, nicht mehr als 5.000 Euro beantragen und bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, bei der Antragsstellung auf den ansonsten vorgeschriebenen prüfenden Dritten (Steuerberater etc.) verzichten können. Voraussetzung ist – so die Auskunft der bundesweiten Hotline –, dass ein Verantwortlicher für den Verein den Antrag stellt. Den hierfür zur Verfügung stehenden Antrag („Direktantrag“ für Soloselbständige) finden Sie hier.
    • Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.
    • Bund und Länder haben vereinbart, die finanzielle Unterstützung für vom Lockdown betroffene Unternehmen auch im Dezember fortzuführen. Die Novemberhilfe soll entsprechend verlängert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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